Schulordnung der Friederikenschule Großheide

I. Grundsätzliches

Überall, wo Menschen zusammen leben und arbeiten, sollten alle Beteiligten zum gegenseitigen Wohle aufeinander Rücksicht nehmen. Das wollen wir auch an unserer Schule erreichen. Deswegen müssen bestimmte Regeln und Grundsätze beachtet werden, sowohl im Unterricht und auf dem Schulgelände als auch auf dem Schulweg, an der Bushaltestelle und im Bus. Jeder sollte andere immer so behandeln, wie er selbst behandelt werden will. Es versteht sich von selbst, dass wir alle jederzeit rücksichtsvoll, hilfsbereit und höflich miteinander umgehen.

II. Schulgesetzliche Bestimmungen

Es gibt schulgesetzliche Bestimmungen, die für alle Schulen gelten.

Alle Schüler [1] sind verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen (§58 Niedersächsisches Schulgesetz).

Das Mitbringen von Waffen und als Waffen benutzbare Gegenstände sowie von Feuerwerkskörpern und Munition in die Schule ist grundsätzlich verboten (Erlass vom 29.07.1972, geändert durch RdErl. d. MK v. 01.04.2008). Der Konsum alkoholischer Getränke und das Rauchen sind auf dem gesamten Schulgelände an Schulen der Sekundarstufe I grundsätzlich nicht gestattet (Erlass der Landesregierung vom 03.06.2005; Niedersächsisches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 12.07.2007).

Jeder Schüler muss für den von ihm mutwillig verursachten Schaden haften.

III. Hausordnung

1. Unterrichtsbeginn / Unterrichtsschluss

Die Schüler kommen rechtzeitig zum Unterricht und betreten das Schulgelände frühestens eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn, denn dann beginnen die Lehrkräfte mit der Aufsicht.

Die Schüler gehen vom Bus oder vom Zweiradständer sogleich und ohne Umweg zum Schulhof oder in das Forum.

Nach dem Klingeln begeben sich alle Schüler zu ihren Klassenräumen. Falls nach fünf Minuten keine Lehrkraft zum Unterricht kommt, benachrichtigt der Klassensprecher die Schulleitung.

Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler sogleich und ohne Umweg das Schulgelände. Das Schulgelände der benachbarten Förderschule und Grundschule darf nicht betreten werden.

Die Aufsicht beginnt mit der Ankunft der Schulbusse und endet um 13.30 Uhr bzw. wenn Nachmittagsangebote genutzt werden um 15.45 Uhr.

2. Allgemeines Verhalten

a)  Rücksichtsvolles und gewaltfreies Verhalten gegenüber Mitschülern und Lehrern wird erwartet. Jeder respektiert das Eigentum anderer. Streitereien werden gewaltfrei gelöst. In den Klassenräumen, auf den Fluren, im Forum und auf den Treppen wird weder getobt noch gerannt.

b)  Gesundheit und Sicherheit:

Energydrinks sind in unserer Schule und auf dem Schulgelände verboten.

Drogen und Rauschmittel jeglicher Art sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

 3. Nutzung elektronischer Geräte

Die Nutzung elektronischer Geräte (MP3 Player, Handys, Bluetooth-Lautsprecher, Bodycams…) ist im Schulgebäude verboten. Diese Geräte müssen prinzipiell ausgeschaltet sein und sich in der Schultasche befinden. Sollte das Handy zur Kontaktaufnahme mit den Eltern benötigt werden, so darf dies nur nach Rücksprache mit einem Lehrer erfolgen.

Außerhalb des Schulgebäudes kann das Handy genutzt werden. Beim Abspielen von Musik bzw. Videos sind grundsätzlich Kopfhörer zu nutzen.

Schülern, die gegen diese Bestimmung verstoßen, wird das Handy, der Bluetooth-Lautsprecher abgenommen. Am Ende des Schultages kann dieses Gerät im Sekretariat abgeholt werden.

 4. Verhalten in den Pausen

In den großen Pausen gehen alle Schüler auf den Schulhof, in das Forum (siehe Forumsordnung) oder, während der Öffnungszeiten, in die Bibliothek. Der Aufenthaltsbereich auf dem Schulhof ist durch die farbig markierten Linien begrenzt. Die Lehrkräfte werden bei der Aufsicht von ausgewählten Schülern unterstützt.

Das Schulgelände darf aus versicherungstechnischen Gründen nicht verlassen werden. 

Die Schule und das Schulgelände müssen sauber gehalten werden. Der Müll wird in die aufgestellten Müllbehälter sortiert.

In den kleinen Pausen verlassen die Schüler ihre Klassenräume nur, wenn sie den Fachraum wechseln oder auf die Toilette gehen müssen.

5. Verhalten der Zweiradfahrer

Wer mit dem Zweirad kommt, stellt dieses in den zugewiesenen Unterstand. Die Unterstände werden nur zum Abstellen und Abholen des eigenen Zweirades betreten. 

Auf dem Schulgelände ist das Fahren nicht gestattet.

 6. Verhalten an der Bushaltestelle vor der Schule

Die Schüler stellen sich hintereinander auf und warten ohne zu drängeln. Nach Aufforderung der Aufsicht führenden Lehrkraft steigen sie in den Bus ein, ohne sich gegenseitig zu behindern.

 7. Die Schulordnung wird durch die Forums- und Biogartenordnung ergänzt.

7.1   Regeln für den Biogarten

1. Die Schüler der 9. und 10. Klassen können sich in den großen Pausen 

      im Biogarten aufhalten.

2.  Der Biogarten ist innerhalb der Pausenfläche eine Ruhezone.

3.  Alle Klassen der Schule können den Biogarten als „grünes Klassenzimmer“ für          

     Unterricht im Freien nutzen.

4.  Der Biogarten kann von Schülern, Eltern und Lehrern für schulische und 

     außerschulische Veranstaltungen genutzt werden. Diese müssen spätestens eine Woche

     vorher bei der Schulleiterin und beim Hausmeister angemeldet werden. Die Veranstalter sorgen für die Aufräumarbeiten.

5.  Im Biogarten gelten die Vorschriften der Schulordnung. Auf ein striktes Rauch- und

       Alkoholverbot wird ausdrücklich hingewiesen. Der Müll wird im Forum entsorgt.

6.   Die Pflanzen und der Teich werden sorgsam behandelt.

7.   Die Notausgangstreppe darf nicht betreten werden.

8.   Das Betreten der Rasenfläche hinter dem Durchgang ist nicht gestattet.

Die Aufsicht wird durch freiwillige Schüler und durch die für das Forum eingeteilten Lehrkräfte wahrgenommen.

  7.2  Regeln für das Forum

Nutzung des Forums – allgemein

1.  Das Forum dient den Schülern aller Schuljahre als Aufenthaltsraum in den Pausen.

2.  Das Forum dient den Schülern als Aufenthaltszone in Frei- und Wartestunden für die kein Unterricht vorgesehen ist.

3.  Das Forum dient als Ausstellungsraum.

4.  Das Forum dient den Schülern, Eltern und Lehrern als Raum für schulische und außerschulische Veranstaltungen.

5.   Das Forum kann für bestimmte Unterrichtsvorhaben als Unterrichtsraum genutzt werden.

 

Nutzung des Forums für die Schülerschaft

  1. Die Schüler entscheiden selbst, ob sie die großen Pausen auf dem Schulhof, in der 

Bücherei, im Biogarten oder im Forum verbringen möchten.

  1. Das Forum ist innerhalb der Pausenzeiten Ruhezone.
  2. Klassenfeiern und Veranstaltungen der Schülerschaft unter Aufsicht eines Lehrers sind im Forum gestattet. Die Klasse/Schülerschaft sorgt für Ein- und Aufräumarbeiten. Veranstaltungen müssen spätestens eine Woche vorher bei der Schulleiterin und beim Hausmeister angemeldet werden.
  3. In Frei- und Wartestunden können im Forum Hausaufgaben erledigt werden.

 

Nutzung des Forums für Unterrichtszwecke

Wenn das Forum für Unterrichtszwecke benötigt wird, ist die betreffende Lehrkraft 

berechtigt, nicht zur Klasse gehörende Schüler aus dem Forum zu bitten.

 

 Diese Schulordnung wurde nach Empfehlung des Schulvorstandes am 07.11.2012 von der Gesamtkonferenz am 12.12.2012 einstimmig beschlossen.

Änderungen in Punkt 2. durch die Gesamtkonferenz am 07.12.17 einstimmig beschlossen.

 


[1] Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.